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   BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH   

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BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH (https://dejure.org/2019,19935)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH (https://dejure.org/2019,19935)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - B 14 AS 73/18 BH (https://dejure.org/2019,19935)
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  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH
    Das ist bei der hier streitbefangenen Bestätigung einer erstinstanzlichen Prozessentscheidung wegen Erledigung einer Anfechtungsklage gegen den einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt durch Zeitablauf und der Annahme eines mangelnden Fortsetzungsfeststellungsinteresses angesichts der Rechtsprechung des BSG hierzu nicht zu erkennen (vgl zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Erledigung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16; BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - BSGE 121, 268 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 6, RdNr 9 sowie letztens BSG vom 21.3.2019 - B 14 AS 28/18 R - vorgesehen für SozR 4, RdNr 11).

    Insbesondere ist im Hinblick auf die nach Erlass des angefochtenen, eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts bewirkten Änderungen des § 15 SGB II durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.7.2016 (BGBl I 1824) nicht zu erkennen, dass die vom LSG bestätigte Annahme eines fehlenden Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verfahren hier einen Rechtsfehler begründet, auf den mit Aussicht auf Erfolg eine Verfahrensrüge gestützt werden könnte (vgl allerdings zum grundsätzlich bei einer Wiederholungsgefahr zu bejahenden Fortsetzungsfeststellungsinteresse in einer solchen Situation nur BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH
    Das ist bei der hier streitbefangenen Bestätigung einer erstinstanzlichen Prozessentscheidung wegen Erledigung einer Anfechtungsklage gegen den einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt durch Zeitablauf und der Annahme eines mangelnden Fortsetzungsfeststellungsinteresses angesichts der Rechtsprechung des BSG hierzu nicht zu erkennen (vgl zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Erledigung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16; BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - BSGE 121, 268 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 6, RdNr 9 sowie letztens BSG vom 21.3.2019 - B 14 AS 28/18 R - vorgesehen für SozR 4, RdNr 11).
  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH
    Das ist bei der hier streitbefangenen Bestätigung einer erstinstanzlichen Prozessentscheidung wegen Erledigung einer Anfechtungsklage gegen den einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt durch Zeitablauf und der Annahme eines mangelnden Fortsetzungsfeststellungsinteresses angesichts der Rechtsprechung des BSG hierzu nicht zu erkennen (vgl zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Erledigung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16; BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - BSGE 121, 268 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 6, RdNr 9 sowie letztens BSG vom 21.3.2019 - B 14 AS 28/18 R - vorgesehen für SozR 4, RdNr 11).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 96/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Entscheidung durch

    Auszug aus BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 73/18 BH
    Schließlich lässt die Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter nach § 153 Abs. 5 SGG ebenfalls keine Rechtsfehler erkennen; insoweit liegt es hier anders als in dem vom Kläger zitierten Beschluss des Senats vom 9.3.2016 - B 14 AS 96/15 B -.
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